Beitreten
Es gibt die Möglichkeit als ordentliches Mitglied oder als außerordentliches Mitglied dem ODV beizutreten. Ehrenmitglieder werden wegen ihrer besonderen Verdienste um den Verein ernannt. Jedes Mitglied, welches einen Antrag auf Mitgliedschaft stellt, wird durch den ODV bezüglich seiner Gewerbeberechtigungen geprüft und dem Vorstand zur Entscheidung über die Zulassung präsentiert.