107 Eine Geldstrafe und ein Urteil des Höchstgerichts

Am 25. Mai 2018, also vor fast genau einem halben Jahr, endete die zweijährige Übergangsfrist zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, und sie trat in Kraft. Grundsätzlich soll mit dieser der Datenschutz einheitlich und EU-weit gewährleistet werden. Sonst drohen nun höhere Verwaltungsstrafen als bisher: Bis zu 20 Millionen Euro respektive vier Prozent des Konzernumsatzes des vorangegangenen Jahres sind möglich – je nachdem, welche Summe höher ist. Bisher lag die Höchststrafe bei 25.000 Euro.

Eine Übererfüllung der Vorgaben sei aber auch nicht immer angebracht -sie könne mitunter den gegenteiligen Effekt haben. Ist zum Beispiel die Teilnahme an einem Kundenbonusprogramm an die Einwilligungserklärung für die damit einhergehende Datenverarbeitung für die Kundenkarte gekoppelt, wird die Einwilligung nicht mehr freiwillig gegeben -und das widerspricht den Vorgaben der DSGVO. Wer nicht einwilligt oder seine Einwilligung widerruft, kann das Kundenbonusprogramm nämlich nicht mehr nutzen.
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