059 Im Nachhinein ist jeder gescheiter

Da man vorhandenes Wissen nicht ausblenden kann, wird in einem Schadenersatzprozess die Beurteilung des Richters leicht beeinflusst. Eine Fallstudie will nun „Rückschaufehler“ bewusster machen.

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Folgender Ausschnitt aus diesem Artikel, der sich mit der rückblickenden Beurteilung von Handlungen befasst,  ist besonders für Sie als Geschäftsführer relevant:

„Und das gilt nicht nur für Unfälle, sondern für alle Schadenersatzfragen. Etwa auch dann, wenn ein Geschäftsführer wirtschaftlich unvernünftige Entscheidungen getroffen hat: War es vorab ersichtlich, dass die Investition negative Folgen haben würde?“