058 Vorsicht bei betrieblichen Sportveranstaltungen – Nicht immer liegt Unfallversicherungsschutz vor!

Haben Sie im Zuge des beginnende Frühlings und der herannahenden Europameisterschaft auch schon an ein Fußballturnier als Betriebsveranstaltung gedacht? Wenn ja, dann sollten Sie sich über die Leitsätze der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 19.1.2016 im Klaren sein, wann für Sportveranstaltungen im Rahmen des Betriebes Unfallversicherungsschutz vorliegt.

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