057 NastV – die ungeliebte Verordnung

Die Gefährdung von Beschäftigten im Gesundheitswesen durch scharfe und spitze Instrumente, die mit biologischen Arbeitsstoffen – egal welchen Ursprungs – kontaminiert sind, ist seit Langem bekannt. Schon in einem Jahresbericht der Arbeitsinspektion vor ca. 20 Jahren wird auf solche Unfallgeschehen eingegangen. Doch nicht nur die in Gesundheitsberufen tätigen Menschen sind von Nadelstichen betroffen, sondern auch das berufliche Umfeld wie Reinigungs- und Entsorgungsfirmen, Beschäftigte in der Wäscherei oder der Küche, sogar die Gärtnerei oder die Haustechnik. Neben den körperlichen und auch psychischen Folgen für Betroffene verursacht ein Nadelstich oder eine Verletzung mit kontaminierten Instrumenten auch erhebliche Kosten für die Allgemeinheit. Es ist daher nicht weiter verwunderlich, wenn versucht wird, darauf mit gesetzlichen Regelungen Einfluss zu nehmen.

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