056 Erste Hilfe im Klein-Betrieb

Auch in kleinen Betrieben mit eins bis vier Beschäftigten müssen ausgebildete ErsthelferInnen für den Notfall vorhanden sein. Die Ausbildungskosten tragen die Betriebe. Die Beschäftigten, die sich als ErsthelferInnen ausbilden lassen, müssen außerdem für die Zeit des Kurses von der Arbeit freigestellt werden. Für Klein-Betriebe bis vier ArbeitnehmerInnenreicht es aus, wenn der oder die ErsthelferIn eine 6-Stunden-Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolviert
hat. Seit 2015 müssen es acht Stunden Unterweisung sein.

Quelle: AK FÜR SIE 03/2016