044 Verordnung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über die Einhebung, Entrichtung und Festsetzung der Höhe einer Medizinprodukteabgabe

Sehr geehrte Damen und Herren!

Im Namen des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen erlaube ich mir Sie darüber zu informieren, dass die im Betreff genannte Novelle der Verordnung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen über die Einhebung, Entrichtung und Festsetzung der Höhe einer Medizinprodukteabgabe (Medizinprodukteabgabenverordnung) mit 15. Dezember 2015 kundgemacht wurde und mit 1. Jänner 2016 in Kraft tritt.
Die Änderungen hinsichtlich der Medizinprodukteabgabenverordnung finden sich in den amtlichen Nachrichten, die zum 1. Jänner 2016 gültige konsolidierte Version unter dem Punkt Verordnungen des BASG auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen.
Es wird ersucht diese Information an Ihre Mitglieder weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Reichhart

Mag. iur. Thomas Reichhart
Leiter des Büros des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen
Head of the Bureau of the Federal Office for Safety in Health Care

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen/Federal Office for Safety in Health Care
AGES Medizinmarktaufsicht/Austrian Medicines and Medical Devices Agency
Traisengasse 5, A-1200 VIENNA

Tel. national: 050 555 36003
Tel. international: +43 50 555 36003
E-mail thomas.reichhart@basg.gv.at
www.basg.gv.at

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