037 Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016
Im Zuge der Steuerreform wurde die Registrierkassenpflicht für Unternehmen, die mehr als 15.000 Euro/Jahr umsetzen und davon mehr als 7.500 Euro Barumsätze tätigen, beschlossen. Das bedeutet, dass jedes betroffene Unternehmen eine elektronische Registrierkassa verwenden muss.
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Steuerreform 2015 – Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (WKÖ)
Präsentation von Markus Zoglauer, Geschäftsführer der ETRON Software GmbH, über die technischen Details der Registrierkassenpflicht.
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