023 „Kartellrecht einfach geklärt“ – Finale Version zum Leitfaden
Im Zuge ihrer Ermittlungstätigkeit der letzten Jahre ist die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf – zT branchenweit – den Wettbewerb beschränkende verbotene Vereinbarungen zwischen Produzenten und dem Handel vor allem im bereich der Endkundpreise (vertikale Preisbindungen) aufmerksam geworden.
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