020 Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung seit 1. April 2014

Seit 1. Jänner 2014 ist die Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung in Kraft. Den Text in der derzeit gültigen Verfassung finden Sie unter „von_ZPP_Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung“. Es gibt jedoch bereits einen Entwurf einer Änderung, sodass der Dentalbereich erst für Rechnungen mit einem Nettobetrag von größer € 5.000,- betroffen wäre . Den Text des Änderungsentwurfes finden Sie unter „von_StBerater_Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung_Änderungsentwurf“.
Es gibt auch für den Änderungsentwurf bereits weitere Änderungswünsche, die wir von Seite des ODV unterstützen. Durch diese weitere Änderung soll der Dentalbereich überhaupt von dieser Regelung ausgenommen oder der Grenzbetrag auf € 10.000,- erhöht werden.

Solange die Änderung nicht beschlossen ist, gilt die ursprüngliche Form der Verordnung.

von_ZPP_Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung.pdf

von_StBerater_Umsatzsteuerbetrungsbekämpfungsverordnung_Änderungsentwurf