003 Von Dienstreisen muss man rasch zurück
Wer auf dem Arbeitsweg verunglückt, kann mit, besonderen Sozialleistungen der Unfallversicherung rechnen, etwa mit einer Versehrtenrente. Doch die Frage, wann noch ein Arbeitsweg vorliegt, ist immer wieder strittig, selbst unter Gerichten.
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